Unser Leistungskatalog

Einfach und unkompliziert. Versprochen.

Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Exakt und Transparent

Die Abrechnung von Heizkosten und Betriebskosten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die in professionelle Hände gehört. Erst unsere verbrauchsabhängige Abrechnung sorgt für Gerechtigkeit. Sie motiviert Hausbewohner zum sparsamen Umgang mit Ressourcen und trägt so aktiv zum Klimaschutz bei.

Bei der Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung überlassen wir nichts dem Zufall. Alle Unterlagen werden konstant auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft – durch moderne Abrechnungsprogramme, besonders jedoch durch qualifiziertes Personal.
Die Montage der Wärme- und Wasserzähler erfolgt durch unser geschultes Personal oder durch unsere Handwerkskooperationsbetriebe.

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Rauchwarnmelder
Retten Ihr Leben

Etwa zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht, da der menschliche Körper den Geruchssinn über Nacht abschaltet. Um im Falle eines Brandes und der einhergehenden Rauchgasentwicklung geweckt zu werden, ist ein intakter Rauchmelder unerlässlich. Für die Montage, die Betriebsbereitschaft und die Wartung der Rauchmelder ist immer der Eigentümer verantwortlich, unabhängig davon, ob er den Wohnraum selber nutzt oder Vermieter ist.
Grundsätzlich gilt: Ein Rauchmelder gehört in jeden Schlafraum und jedes Kinderzimmer. Zusätzlich ist er in allen Fluren, die zu Rettungswegen führen, vorgeschrieben. Wir übernehmen die Beratung, die Montage und die jährliche Wartung der "Stand Alone Geräte" und der ferninspizierbaren Funk-Rauchmelder für Sie.

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Ihr Ansprechpartner
Jörg Klatt

emtec-Messdienste GmbH
Lütt Bookhorstweg 5
25337 Elmshorn

T: 04121 / 437043
F: 04121 / 2763790
E: info@emtec-messdienste.de

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Trinkwasserüberprüfung
Legionellenprüfung

Gemäß deutscher Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 hat eine Trinkwasserentnahme und die Prüfung auf Legionellen alle drei Jahre an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen (Vor- und Rücklauf der Trinkwasser-Erwärmungsanlage und an den entferntesten Stellen der Steigleitungen) zu erfolgen. Untersuchungsbefunde müssen rechtssicher dokumentiert und über einen Zeitraum von 10 Jahren archiviert werden. Unsere zertifizierten Mitarbeiter übernehmen sämtliche Arbeiten von der Bestandsaufnahme bis hin zur Dokumentation für Sie.

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Energieausweis
gemäß Energiersparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, wie Energieausweise beschaffen sein sollen und wann sie wem zugänglich gemacht werden müssen.

Durch die EnEV 2014 kommen den Energieausweisen vor allem bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen und Gebäuden größere Bedeutung zu. So ist spätestens bei der Objektbesichtigung die Vorlage von Energieausweis oder Energiepass Pflicht. Wir erstellen den verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie.

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